Der Mietspiegel basiert auf den Daten einer Umfrage bei Vermieter
und Mietern aus . Der Mietspiegel ist als qualifizierter Mietspiegel
vom "Arbeitskreis Mietspiegel" gemäß § 558d des BGBs anerkannt worden. Er
gibt ausschließlich das Preisbild der ortsüblichen Vergleichsmiete typischer
nicht preisgebundener Mietwohnungen Geschosswohnungsbau im Stadtgebiet
wieder.